Ist das eine Reklamation?

Eltern sind oft irritiert, wenn die Schuhe ihrer Kinder verschmutzt sind oder deutliche Gebrauchsspuren durch mechanische Einwirkungen aufweisen. 

 

Wir alle sollten uns über gesunde und aktive Kinder freuen, die Schuhe nicht als Fremdkörper wahrnehmen und mit Begeisterung toben, klettern, rutschen und Spielgeräte wie BobbyCar ausprobieren.

 

Schuhe für Kinder sollen kleine Füße schützen (vor Kälte/Verletzung), sie aber nicht in ihrem kindlichen Spieltrieb einschränken und quasi „mitgehen“. Schuhe, die starke Gebrauchsspuren aufweisen, werden ausgiebig genutzt und offensichtlich sehr, sehr gerne getragen. Das spricht eindeutig für die Wahl des Schuhmodells. Auf unseren Fotos oben seht Ihr einen sog. Prewalker. Er zeichnet sich durch die Verwendung besonders weicher und flexibler Materialien aus. 

 

Physikalisch betrachtet unterliegen weiche Materialien einem höheren Abrieb. Dieser lässt sich nicht vermeiden und – je nach Aktivität – zeigen sich mitunter sehr starke Gebrauchsspuren an Kinderschuhen. Diese können bereits nach sehr kurzer Tragezeit auftreten, je nach Nutzungsgrad und -intensität.

 

Alternativ zu flexiblen Materialien müssten Schuhe mit Stahlkappen und sehr viel härteren Sohlen ausgestattet werden, damit Füße und Schuhe keinen Schaden nehmen. Das wiederum würde zu unnatürlichem Laufverhalten führen und als störend empfunden werden. Der Trend der letzten Jahre zeigt, dass Barfußschuhe eine immer größere Anhängerschaft findet. Kunden fragen stark und bevorzugt nach flexibler Fußbekleidung für zarte Kinderfüße. Das ist völlig verständlich, denn es gibt nichts schöneres als barfuß zu laufen oder ein Laufgefühl „wie barfuß“ zu erleben. Barfuß unterwegs zu sein bedeutet, die Füße bestmöglich zu trainieren und in ihrer natürlichen Entwicklung zu unterstützen.

 

 

Die auf den Fotos eindeutig zu sehenden Gebrauchsspuren sind durch Reibung entstanden. Beispielsweise, wenn Kinder über raue Untergründe krabbeln/rutschen und/oder die Schuhe beim BobbyCarfahren über den Untergrund schleifen, auf dem Fußboden spielen oder beim Laufradfahren den Schuh zum Abstoßen oder Bremsen einsetzen.

 

Sohlen aus Gummi/Naturkautschuk weisen hohen Grip auf. Was auf der einen Seite gewünscht ist, um nicht auszurutschen, hindert auf der anderen Seite, um über Flächen zu gleiten. Insbesondere Rutschbahnen schädigen Gummisohlen nachhaltig. Werden die Füße beim Rutschen nicht angehoben schleift die Ferse über die Rutschbahn. Durch den Widerstand wird die Gummisohle abgerieben. Ähnlich wie bei einem Radiergummi. 

 

Die allg. Empfehlung lautet „echte“ Schuhe erst dann zu nutzen, wenn die Kinder eigenständig und ohne fremde Hilfe sicher laufen können. Was häufig noch nicht der Fall ist, wenn Kunden zu uns in Geschäft kommen. Um dennoch draußen aktiv sein zu können und die Füße bestmöglich zu schützen bieten wir mit großem Erfolg und entspr. Nachfrage diese Prewalker an. Sie sind speziell für Kinder gefertigt, die eigentlich noch keinen Schuh tragen, aber auch nicht barfuß draußen laufen können (zu kalt, zu unhygienisch, Verletzungsgefahr) oder sich noch nicht sicher auf ihren zwei Füßen bewegen können. Dank der Prewalker ist das dann möglich und der Umstieg auf festeres Schuhwerk fällt leichter.

 

Kinder nutzen Ihre Schuhe als reine Gebrauchsgegenstände für alle Aktivitäten. Durch den täglichen Gebrauch entsteht sog. Verschleiß; ein Kinderschuh weist schnell entsprechende Spuren auf und verschmutzt rasch. Im Gegensatz zu einem Erwachsenenschuh. Dieser wird zudem häufiger gewechselt, so dass die Beanspruchungen auf verschiedene Schuhpaare verteilt werden.

 

Eltern, vor allem, wenn es die ersten Kinder sind, sind oft überrascht, wie sehr kindliches Spielen Schuhe beansprucht. Das ist aber völlig normal und die dadurch entstehenden Gebrauchsspuren stellen idR keinen Reklamationsgrund dar. Das gilt auch für den Verlust von Ersatzteilen (Knöpfe, Ösen, Applikationen udgl.). 

 

Durch die Verwendung von Pflanzenfarben bzw. umweltverträglicher Farbstoffe können Schuhe abfärben, was ebenfalls keinen Grund zur Beanstandung geben sollte.

 

Auch körperliche Unbequemlichkeiten stellen keinen Grund zur Reklamation dar, wie z.B. Blasen.

 

Sollte sich ein Kind einmal eine Blase gelaufen haben sollte zunächst überprüft werden, ob 

- die Schuhe noch passen

- sich Fremdkörper im Schuh befinden

- die Socke verrutscht ist

 

Last but not least: die Schuhhersteller geben keine Gewährleistung auf Reißverschlüsse. Um Reißverschlüsse vor vorzeitigem Verschleiß zu schützen empfehlen wir:

- diese stets vollständig zu öffnen/zu schließen

- ab und zu auszusaugen, um Verschmutzungen zu entfernen

- Trockenseife zu verwenden, um die Gleitfähigkeit zu erhalten 

 

Nachstehend einige weitere Beispiele, was mechanische Einwirkungen an Schuhen verursachen können und die - da eigenverursacht - keinen Reklamationsanspruch darstellen: